Der Webdesigner und besonders der Script-Programmierer steht vor einem Dilemma: Kaum einer nimmt Rücksicht auf Urheberrechte, besonders wenn es um Scripte und Quellcodes geht, und schützen oder verbergen lässt sich ein HTML-Quellcode auch nicht. Recht und Moral liegen im Streit mit Technik und Praxis im Internet - von wirtschaftlichen und politischen Interessen ganz zu schweigen.
Dieser Artikel bezieht sich oft auf JavaScript, gilt aber ebenso für HTML sowie die anderen Scriptsprachen im Internet. Und wo Programmierer steht, sind natürlich auch Programmiererinnen gemeint.
Hinweis: Der vorliegende Text basiert auf dem Stand von 2004, spätere Gesetzesänderungen sind nicht berücksichtigt!
Die Geltung des Urheberrechts im auch Internet scheint vielen Surfern nicht bewußt zu sein. Das gilt für die Inhalte, viel mehr aber für die dahinterliegenden Codes. Bei Fotos, Grafiken und Sounds sorgt die Presse zumindest für einigen Rummel und es wird an Wasserzeichen und anderen Signaturmöglichkeiten gearbeitet, die bei Klartext naturgemäß versagen.
Allerdings ist das Interesse am Code sicher auch geringer als an Sounds und Bildern. Die Codekopierer sind schließlich nicht Otto-Normal-Surfer, sondern Leute die (immerhin) Webseiten auch gestalten, aber eben noch nicht so routiniert programmieren können oder wollen, dass sie mit eigenen Programmen schneller sind - oder sich besser fühlen.
Und wo Inhalte noch offensichtlich geklaut sind, ist dies beim Code nicht sofort zu sehen. Um den Quellcode zu erforschen, muss man sich diese Ansicht erstmal aufrufen.
Rein rechtlich sieht es in groben Zügen so aus: Wo eine persönliche geistige Schöpfung, eine gestalterische Eigenleistung vorliegt, hat ausschließlich der Autor das Urheberrecht. Das gilt nach § 2 I 1. Urheberrechtsgesetz auch für "Programme für die Datenverarbeitung". Ob er hiervon die Verwertungsrechte, auch teilweise, weitergibt, ist seine Sache - auch im Internet. Ganz auf sein Urheberrecht verzichten kann er nach deutschem Urheberrechtsgesetz garnicht, echte Public Domain-Produkte gibt es also eigentlich hierzulande nicht. Das gilt nicht nur für Inhalte, sondern auch für den Code, der dahinter steht! Diese Eigenheit des Urheberrechts liegt darin begründet, dass man zwischen den Verwertungsrechten und dem eigentlichen Urheberrecht, das darüber hinausgeht, unterscheidet. Das Urheberrecht dient zum Schutz des Urhebers in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Persönliche Beziehungen aber kann man nicht verkaufen, veräußern oder übertragen. Eigenständige gestalterische Leistung erfordert einen gewissen Umfang, der über wenige Zeilen Code oder eine Verkettung von 2 oder 3 Funktionen hinausgeht, aber nicht etwa allgemeine Anerkennung als Kunstwerk o.ä. Der Umfang muß groß genug sein, um Unterscheidungsmerkmale zu den Werken anderer Autoren zu bieten.
Das Urheberrecht gilt nicht nur zu Lebzeiten des Autors, sondern bis 70 Jahre nach seinem Tod. Hier liegt ein Kritikpunkt an der Eingliederung in das Urheberrecht: Eine schnellebige Branche wie die IT wird sehr lange an Rechte gebunden, dies blockiert nach mancher Ansicht den Softwaremarkt der Zukunft - wobei offen bleibt, ob der Softwaremarkt nicht hinter den Beziehungen des Autors zu seinem Werk zurückstehen sollte.
Im Gegensatz zum amerikanischen Urheberrecht ist in Deutschland ein Copyright-Vermerk nicht erforderlich. Der Autor hat das geistige Eigentum bereits mit dem Entstehen des Werkes - was nach deutschem Verständnis der Natur des Urheberrechts nur konsequent ist. Allerdings kann es durchaus sinnvoll sein, einen Vermerk anzubringen. Dort kann der Autor festhalten, ob und unter welchen Bedingungen er einer Weitervewendung zustimmt.
Das ©-Zeichen dient international als Kennzeichnung von Texten, Bildern etc., für die der Urheber Schutz beansprucht. Jeder kann es verwenden, auch wenn das Werk nicht anderweitig, z.B. als Warenzeichen, geschützt ist. Das ©-Zeichen stellt das Werk unter den Schutz der UCC, der Universal Copyright Convention, die von den USA, allen EU-Staaten und vielen anderen Staaten der Welt unterzeichnet wurde. Angegeben werden sollte neben dem Zeichen das Jahr der Erstellung sowie der Name des Urhebers.
Zu diesem Urheberpersönlichkeitsrecht gehört das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (lasst den Vermerk im Script stehen!), auf Schutz vor Entstellung und Beeinträchtigung (hackt meinen Server nicht!) und auf die Entscheidung über eine Veröffentlichung.
Ausnahmen gibt es im (deutschen) Urheberrecht natürlich auch, etwa für den rein privaten Gebrauch oder für Lehrzwecke oder als Zitat. Gerade diese Ausnahmen bestätigen aber nur, dass selbstverständlich eine ungenehmigte Weiterverbreitung verboten ist. Ein Zitat muß als solches gekennzeichnet sein, Privatgebrauch schließt eine Veröffentlichung aus. Im Bereich von Musik und Literatur sorgen immerhin GEMA und VG Wort dafür, dass die Autoren noch etwas von ihrer Leistung haben, z.B. über Abgaben, die beim Kauf von Tonträgern und Kopiergeräten fällig sind. Der Webautor aber steht im Regen - und was die anstehende EU-Richtlinie praktisch bringt, bleibt abzuwarten.
Unter Umständen zur freien Verfügung gestellt sind wohl auch Beiträge in Newsgroups, Zeitschriften und Büchern oder an ähnlichen Plätzen, an denen der Quellcode "unverborgen" veröffentlicht wird. Aber auch hier kommt es auf den Einzelfall an und kann auch anders aussehen! Der Anbieter (also der Homepagebetreiber) sollte sich die Verbreitungsrechte immer vom Urheber zusichern lassen und sich nicht auf dubiose Quellen verlassen. Das mag zwar reichen, um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entkommen, zivilrechtliche Schadenersatzforderungen bleiben aber bestehen - mit ggf. schweren finanziellen Folgen. Das kann nur heißen: Keine Bilder, Scripte, MP3-Files und Programme aus dubiosen Quellen veröffentlichen! Im Falle von Hacker-Tools, Spionage-Programmen u.ä. kann zusätzlich noch eine Beihilfe zu einem Computervergehen vorliegen.
Besonders schwierig wird es für den Nutzer, weil er Nutzungsrechte nicht gutgläubig erwerben kann, nicht einmal dann, wenn er eine schriftliche Zusicherung des Anbieters hat, das Urheberrecht zu besitzen. Ein Problem kann etwa die Gestaltung durch ein fremdes Unternehmen sein, dass sich die Nutzungsrechte von seinen Mitarbeitern, also den eigentlichen Urhebern, nicht hat übertragen lassen.
Zu unterscheiden ist auch bei einer JavaScript-Seite zwischen den angebotenen Scripts, die in diesem Fall ja Inhalt der Seite sind, und denen, die die Funktion der Seite verwirklichen. Für letztere gilt allemal das gleiche wie für Scripts "normaler" Seiten.
Eine weitere Ausnahme sind technisch notwendige Kopien. Als notwendig gilt z.B. eine Sicherungskopie von Software. Aber wo Notwendigkeit aufhört, ist strittig. Eine Zwischenspeicherung im Cache wird m.E. jeder Autor hinnehmen müssen, der seine Werke im Internet veröffentlicht - auch wenn das nicht unbedingt technisch notwendig ist.
Nun kann jeder Webautor sein entgangenes Honorar ja von jedem fordern und einklagen, der seinen Code unerlaubt verwendet. Diese Verfolgung ist aber aufwendig und vor allem bleibt das Problem, solche Verstöße erst einmal aufzuspüren. Wenn der Codedieb sich nicht allzu dumm anstellt, bleibt so etwas dem Zufall überlassen. (Anekdote am Rande: Es ist mir schon passiert, dass Quellcode komplett geklaut wurde, einschließlich Meta-Tags etc. So fand sich dann unter einem Suchmaschinen-Eintrag, an dem diese Site zu erwarten war, etwas ganz anderes wieder).
Urheberrechtsschutz genießt übrigens eigentlich einen hohen Stellenwert. Schon die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 fordert ihn, in Deutschland wird er auch durch das Grundgesetz gewährleistet.
Seit 1922 gilt der deutsche Urheberrechtsschutz auch für US-Bürger in Deutschland und umgekehrt. Wie dieser Rechtsschutz ggf. bei einem Medium wie dem Internet aussieht, bleibt abzuwarten.
Das amerikanische Urheberrecht erlaubt übrigens den US-Regierungsbehörden die lizenzfreie Nutzung von veröffentlichten Inhalten, gestattet umgekehrt aber auch den Bürgern die urheberrechtsfreie Nutzung des von der Regierung veröffentlichten Materials.
Das Urheberrechtsgesetz regelt auch eine strafrechtliche Verfolgung! Neben einer zivilrechtlichen Verfolgung von Codedieben mit dem Ziel, ein Honorar einzufordern oder eine weitere Verbreitung zu unterbinden, kann, in der Regel nur auf Antrag des Verletzten, eine Urheberrechtsverletzung mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden, bei gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung sogar mit bis zu fünf Jahren. Da ist sogar der Versuch strafbar.
Software rechtlich einzuordnen ist schwierig: Sie ist nicht reine künstlerische Schöpfung, wie es das Urheberrecht fordert, noch Teil der Maschine im Sinne des Patentrechts. Artikel 52 des Europäischen Patentabkommens legt zwar fest, dass Computerprogramme nicht patentfähig seien, die EU will diese Lage aber ändern - und in der Praxis läßt das Europäische Patentamt Softwarepatente bereits zu.
Auf der anderen Seite beträgt die Bearbeitungszeit für ein Patent in Deutschland z.Z. mindestens neun Monate - zu viel in einer Branche, die in Tagen rechnet. Das Schreiben umfangreicher Programme führt fast automatisch zur Berührung von bereits programmierten und ggf. auch patentiertem Code, und der ist durch Patente i.d.R. für 10 Jahre geschützt.
Aus diesen Gründen wird immer öfter ein spezielles Software-Schutzrecht gefordert, analog zum seit 1987 gültigen "Deutschen Halbleiterschutz", der die Schaltungen von Chips schützt.
Erfahrungen aus den USA, wo seit 1981 Softwarepatente möglich sind, scheinen den Befürwortern der patentrechtlichen Lösung Recht zu geben: IBM etwa meldet fast täglich neue Patente an und verdient an Lizenzgebühren ca. 1 Milliarde $ im Jahr (1997).
Ganz anderer Natur sind u.U. vertragsrechtliche Verwicklungen für den Web-Programmierer, deren er sich selten bewußt ist. Wenn er im Auftrag eines Kunden (oder seines Arbeitgebers) ein Script schreibt und berechnet, erhält in der Regel der Auftraggeber das ausschließliche Verwertungsrecht. Das mag beabsichtigt sein oder nicht, die wenigsten Verträge dürften zwischen JavaScript-Programmierung (oder von mir aus Java/VB-Script-, cgi, ...) und HTML-coden unterscheiden. Folge: auch der Autor selbst darf sein Script eigentlich nicht wieder verwenden. Er müßte es selbst klauen. Dem Autor jedenfalls kann man das Verwertungsrecht in diesem Fall nicht mehr klauen, es gehört ihm nicht! Seine persönliche Beziehung zum Werk (s.o.) darf allerdings so oder so nicht beeinträchtigt werden.
Auch moralisch ist ein Code-Klau unzulässig (daher rührt natürlich auch das Urheberrecht). Was bei Sachen wie Autos selbstverständlich ist, fällt bei immateriellen Gütern scheinbar schwer. Ein nicht abgeschlossenes Auto einfach mitzunehmen ist sicherlich unüblich, bei geistigem Eigentum sieht es leider anders aus.
Die ethische Basis dieser Unzulässigkeit kann man im kategorischen Imperativ Kants sehen, oder einfacher: was Du nicht willst, das man Dir tu, ..., oder noch anders: Jede Freiheit sollte soweit gehen, wie sie die Freiheit der anderen nicht einschränkt. So grenzt die Gewalt über das eigene Werk an die Interessen der Gesellschaft. Zitate zu (z.B.) wissenschaftlichen Zwecken oder zu Lehrzwecken, eine Verwendung zu Zielen der öffentlichen Sicherheit etc. läßt man allgemein als zulässig gelten.
Oft fehlt schon das bloße Einsehen, dass eine geistige Leistung wie die Gestaltung einer Webseite genauso zu bewerten ist wie das Backen eines Brötchens oder die Montage einer Karrosserie.
Ursachenforschung über dieses mangelnde Unrechtsbewußtsein zu betreiben ist schwierig. Da vermutlich die meisten Code-Diebe im normalen Leben durchaus anständig sind, liegt ein Grund vermutlich in der Anonymität des Web. Alle Handlungen geschehen mehr oder weniger anonym und sind von Außen kaum nachvollziehbar. Hinzu kommt die nicht-hierarchische Struktur des Internet (manche reden auch von Chaos oder Anarchie). Das Netz erscheint als strukturloser und rechtsfreier Raum.
Eine weitere Ursache ist die immer noch weitgehende Kostenlosigkeit von Internet-Angeboten. Der User it es nicht gewohnt, für Internetangebote zu bezahlen. Mit seinen Provider- und Telefongebühren ist sein Zugang abgedeckt (wenn ich meine Zugriffsstatistik ansehe, wird auch das zumeist vom Arbeitgeber bezahlt), fast alles andere scheint nichts zu kosten. Die indirekte Finanzierung durch Werbung betrifft ihn kaum oder ist allenfalls lästig.
Der Web-Programmierer steckt Zeit und Arbeit in sein Werk, so wie der Bäcker oder Autoschlosser auch. Und wie bei diesen beiden sollte es auch beim Web-Programmierer seine Sache (oder halt die seines Arbeitgebers) sein, ob und wem er seine Ware verkauft oder zur Verfügung stellt.
Eigentlich sollte jeder Mensch mit halbwegs ausgeprägtem Rechtsbewußtsein sich im Klaren darüber sein, erst zu fragen und dann zu benutzen (oder eben auch nicht!).
Unabhängig davon kann man sich natürlich inspirieren lassen, einen gesehenen Effekt so ähnlich nachzuprogrammieren - selbst nachzuprogrammieren. (wenn es IMHO "vorprogrammieren nicht gibt, weil das "vor" im programmieren schon drin steckt, gibt es dann "nachprogrammieren? hmmm.)
Im Internet haben wir nun die besondere Situation, dass
es
1. einen besonders hohen Anteil an unbezahlten Amateuren gibt,
2. viele der bezahlten Profis diesen Beruf im Selbststudium
erlernt haben und
3. auch die bezahlten Profis oft vor der geschilderten Realität
kapituliert haben.
zu Punkt 1:
Der Amateur legt oft nicht soviel Wert auf Urheberrechte wie der Profi. Einerseits
kennt er die Gesetzeslage zumeist nicht, und damit auch nicht seine Rechte.
Die Rechte Dritter berücksichtigt er aus dem gleichen Grund natürlich
auch nicht.
Andererseits ist er oft stolz, wenn sein Code anderswo verwendet wird, da das
seine Programmierleistung bestätigt, es praktisch seine Bezahlung ist.
Deshalb gibt er den Code oft zur weiteren Verwendung frei oder verfolgt eine
unbefugte Verwendung zumindest nicht.
zu Punkt 2:
Viele Seiten im WWW bieten kommerzielle Leistungen, z.B. die Programmierung
von Webseiten. Die wenigsten Anbieter haben das "ordentlich" gelernt.
In den normalen Berufen wird man in der Ausbildung oder im Studium selbstverständlich
auch mit den rechtlichen und moralischen Grundlagen vertraut gemacht, nicht
nur mit der reinen Technik. Hier aber findet man viele "bezahlte Amateure"
auf Teilzeitbasis, denen die strukturierte Basis ihres Berufs fehlt.
zu Punkt 3:
Vor diesem Hintergrund sehen viele Autoren keinen Sinn mehr darin, ihre Werke
zu schützen. Sie geben ihre Codes frei und hoffen darauf,
dass wenigstens ein Hinweis im Quellcode verbleibt.
Das Problem haben dann die, die davon leben. Der oft gehörte Einwand, eine einmal geschriebene Software könne man ja nur einmal verkaufen, wenn sie dann später kopiert würde, sei es egal, kann man kaum gelten lassen (erzählen Sie das mal (z.B.) Microsoft!). Ein Beispiel: die Cookie-Funktionen von Bill Dortch. Mit diesen Funktionen, deren Umfang sicherlich ausreicht, um sie als eigenständige gestalterische Leistung einzustufen, lassen sich natürlich viele Seiten verbessern. Er hätte sie also durchaus mehrfach verkaufen können - statt sie freizugeben. (Wobei natürlich o.g. vertragliche Bindungen wieder zu berücksichtigen sind. Das ist aber kein Widerspruch: Wenn ich z.B. eine Seite auf Stundenbasis erstelle, kann ich mit fertigen Bausteinen, Grafiken, Codes in gleicher Zeit eine "bessere" Seite bauen - sicher ein Vorteil vor der Konkurrenz, oder ein USP für die Marketinger.)
Überall kursierende Funktionen, ob geklaut oder nicht, drücken die Preise. Schließlich sehen auch (manche) Auftraggeber, dass bestimmte Funktionen nicht neu erfunden wurden.
Sicherlich gibt es Möglichkeiten, das Lesen (oder Verstehen) des Quelltextes zu erschweren. JavaScripts, die z.B. den rechten Mausclick sperren, schrecken sicher einige Leute ab - obwohl sich in jedem Browser auch eine entsprechende Funktion im Menü findet. Die Verwendung von Frames und von Scripts, die den HTML-Code ausgeben, machen es noch etwas schwieriger - auch für den Autor! Je effektiver der Code verborgen und zerschnipselt wird, desto fehleranfälliger wird er.
Über das Pseudo-Protokoll view-source: lassen sich aber solche Hindernisse umgehen, und wer sehr neugierig ist, kann auch noch den Browser-Cache durchsuchen.
Manche Methode wie eine Sperrung meiner rechten Maustaste oder die Anzeige im Vollbild ohne Menü, Buttonleiste etc., so dass nur noch Alt-F4 als Ausweg bleibt, grenzen an Nötigung, sind zumindest grob unhöflich - schließlich wurde für diese Funktionen bezahlt - Lizenzgebühren, Downloadzeit, ... .
Auch andere Funktionen werden so gesperrt: zu Favoriten hinzufügen im IE zum Beispiel.
Die einzige wirklich effektive technische Möglichkeit zum Code-Schutz ist, ihn nicht ins Netz zu stellen. Der Browser liest Klartext, also kann ihn der Surfer auch -irgendwie- lesen. So wie man einen Artikel in einer Zeitung kopieren kann, so kann man es auch mit veröffentlichtem Quellcode.
Auf der anderen Seite hat der lesbare Code auch seine Vorteile: man kann an fremdem Code lernen, auf Fehler aufmerksam gemacht werden etc. Die durchschnittliche Codequalität im Web könnte dadurch (Hoffnung;-)) steigen. Die Browserfunktionen bleiben unbeeinträchtigt und der Code kürzer, pflegbarer, kurz: "sauberer".
Besonders für Einsteiger bietet frei verfügbarer Code die Chance zur Weiterbildung, aber auch die Gefahr, durch blindes kopieren oder Zeile-fürZeile-nachimplementieren nichts zu lernen und nur weitere Programmfehler hinzuzufügen. Die Vorteile für den Nutzer sinken naturgemäß mit seiner Programmierkenntnis.
Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Moral im www ist schlecht, die technischen Möglichkeiten zum Schutz des Codes sind dürftig und die juristische Verfolgung von Urheberrechtsverstößen ist zumindest aufwendig, wenn nicht aussichtslos. Es scheint, als ständen wir zig-Millionen potentiellen Dieben gegenüber :-(
Es bleibt bei Aufklärungsarbeit, dem Versuch, das Rechtsbewußtsein über den Weg der Medien und das Internet selbst zu wecken und letztendlich dem Appell, beim Klauen wenigstens einen Autorenhinweis im Quellcode zu belassen.
Ich möchte noch all denen danken, die durch die Diskussion in der deutschen JavaScript-Newsgroup Anregungen zu diesem Artikel gegeben haben, besonders Christine Kühnel, Stefan Mintert, Wolfgang Schwanke, Thomas Fischer, Hajo Pflüger und Björn Höhmann.
© Christoph Kämper/ pigasus
1999